Art. 27 BZO1 Der Grundabstand erhöht sich in den Zonen W2A, W2B, W2C, W1A und W1B um 1/3 der Gebäudemehrlänge über 14.00 m, jedoch höchstens um 4.00 m. Zu diesem Höchstmass kommen allfällige Mehrhöhenzuschläge hinzu. Vom Mehrlängenzuschlag ausgenommen sind Bauten in der Zone K. ln der Gewerbezone G und in der Zone für öffentliche Bauten Oe sind die Vorschriften der Artikel 19 und 20 BZO respektive Artikel 23 BZO zu beachten.
2 Bei der Berechnung der Fassadenlänge sind besondere Gebäude im Sinne des PBG mit der Hälfte ihrer Länge zu berücksichtigen.