Abstract BZOFür den Regelfall gilt:
Werden in der Quartiererhaltungszone Neubauten erstellt, so ist eine Freiflächenziffer von mindestens 25% einzuhalten (Artikel 13 und 16 BZO).
In der Wohnzone W1A ist eine Freiflächenziffer von mindestens 30% einzuhalten (Artikel 16 BZO).
In der Wohnzone W1B ist eine Freiflächenziffer von mindestens 40% einzuhalten (Artikel 16 BZO).
In der Wohnzone W2A ist eine Freiflächenziffer von mindestens 25% einzuhalten (Artikel 16 BZO).
In der Wohnzone W2B ist eine Freiflächenziffer von mindestens 30% einzuhalten (Artikel 16 BZO).
In der Wohnzone W2C ist eine Freiflächenziffer von mindestens 30% einzuhalten (Artikel 16 BZO).