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PLANUNG zeigt, wel­che Pla­nungs­in­stru­men­te die Ge­mein­de ein­setzt. Da­zu ge­hört der Zo­nen­plan, der das Ge­mein­de­ge­biet in Zo­nen un­ter­teilt. Aber auch Be­bau­ungs­plä­ne, wel­che die bau­li­che Nut­zung und Ge­stal­tung von Teil­ge­bie­ten de­tail­liert re­geln.

ZONE ent­hält Vor­schrif­ten zur Nutz­wei­se und zum Nut­zungs­mass der ein­zel­nen Zo­ne. Zu den wich­tig­sten In­hal­ten ge­hö­ren die ma­xi­mal zu­läs­si­gen Mas­se zur bau­li­chen Dich­te, zur Ge­bäu­de­hö­he und zum Grenz­ab­stand.

GRUNDSTÜCK ent­hält Be­grif­fe und Mess­wei­sen für die Über­bau­ung des Grund­stücks. Die Vor­schrif­ten zei­gen un­ter an­de­rem, was mit Aus­nüt­zungs­zif­fer, Voll­ge­schoss­zahl oder Ba­sis­wert für Au­to­ab­stell­plät­ze ge­meint ist und wie die­se zu mes­sen sind.

GEBÄUDE ent­hält hy­gie­ni­sche und sicher­heits­tech­ni­sche Re­ge­lun­gen für das Ge­bäu­de. Da­zu ge­hö­ren Vor­schrif­ten zu Min­dest­raum­grös­sen, Bar­rie­re­frei­heit und zum Schall­schutz.

BEWILLIGUNG zeigt de­tail­liert den Pro­zess der zu durch­lau­fen ist, um die Ge­neh­mi­gung für ein Bau­vor­ha­ben zu er­hal­ten. Die Vor­schrif­ten ent­hal­ten un­ter an­de­rem die drei Ar­ten von Be­wil­li­gungs­ver­fah­ren, die sich nach Art und Um­fang des Bau­vor­ha­bens un­ter­schei­den.