Bauzone Neuschellstrasse
Fassaden

§ 29/5 BOBei Neu- und Umbauten sind Glas- und Fassadenflächen von Gebäuden und Anlagen von mehr als 5 m2 so zu gestalten, dass sie von Vögeln als Hindernisse wahrgenommen werden.

Bauordnung der Gemeinde Unterägeri (Auszug)

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