Wohnzone W1b
Anforderungen
an die Bauweise

§ 28 BO1 Bauten, Anlagen und Aussenräume müssen hinsichtlich Grösse, Lage, Gestaltung, Materialisierung und Farbgebung so gestaltet sein, dass eine gute Gesamtwirkung erzielt wird.

2 Eine gute Einordnung in Landschaften sowie Orts-, Quartier- und Strassenbilder ist erforderlich und gilt insbesondere auch für Antennen, Einfriedungen, Beschriftungen, Reklamen und dergleichen.

Bauordnung der Gemeinde Unterägeri (Auszug)

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