§ 25 BO1 Die Zone archäologische Fundstätten dient der Erhaltung archäologisch bedeutsamer Fundstätten.
2 Bauermittlungs- und Baugesuche sowie geplante bauliche Veränderungen sind dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie zur Stellungnahme zu unterbreiten.
3 Die Zone archäologischer Fundstätten ist einer Grundnutzung überlagert.