Zone archäologische Fundstätten

§ 25 BO1 Die Zone archäologische Fundstätten dient der Erhaltung archäologisch bedeutsamer Fundstätten.

2 Bauermittlungs- und Baugesuche sowie geplante bauliche Veränderungen sind dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie zur Stellungnahme zu unterbreiten.

3 Die Zone archäologischer Fundstätten ist einer Grundnutzung überlagert.

Bauordnung der Gemeinde Unterägeri (Auszug)

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