§ 16 BO1 Im Bebauungsplangebiet ZKB / Post ist ein ordentlicher Bebauungsplan Voraussetzung für die Bebauung.
2 Das Bebauungsplangebiet dient der Wohn- und Arbeitsnutzung, insbesondere auch publikumsorientierten Nutzungen. Es gelten folgende Ziele:
a. gute Gesamtwirkung von Bauten und Anlagen;
b. Ergänzung der Zentrumsfunktion;
c. Platzgestaltung entlang der Zugerstrasse.