Bauzone St. Anna
Messweise bei
vorspringenden
Gebäudeteilen

§ 13/6 BODie Stellung der Bauten richtet sich nach dem Baubereichsplan, wobei die angegebenen Baubereiche und Höhenangaben die maximale Ausdehnung der Volumen inklusive aller Vordächer, vorspringenden Gebäudeteile und Balkone umfasst.

Bauordnung der Gemeinde Unterägeri (Auszug)

DRUCKEN