Bauzone St. Anna
Freiraum

§ 13/5 BOAuf den nicht überbauten Flächen sowie auf den nicht überbauten Tiefgaragen und der Zufahrt ist eine zusammenhängende hochwertige Umgebungsgestaltung umzusetzen. Die überwiegenden Flächen sind öffentlich zugänglich zu halten und behindertengerecht zu gestalten.

Bauordnung der Gemeinde Unterägeri (Auszug)

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