Bauzone St. Anna
Baubereich 5

§ 13/4 BODie Baubereiche (2) und 5 dienen unterirdischen Bauten, der Erschliessung des Nachbargrundstücks sowie Kellerräumen und dürfen bis maximal ein Geschoss über das Terrain herausragen, sofern eine hochwertige Integration dieser Bauteile in die Umgebungsgestaltung nachgewiesen wird.

Bauordnung der Gemeinde Unterägeri (Auszug)

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