§ 13/2 BODer Baubereich 1 kann alternativ auch ausschliesslich für Wohnen genutzt werden, wenn keine geeignete Nutzung gemäss § 13/1 BO gefunden werden kann. Dann muss in einem Konkurrenzverfahren eine besonders hochwertige städtebauliche und architektonische Gestaltung der Anlage sichergestellt werden.