Bauzone St. Anna
Baubereich 1

§ 13/1 BODie Bauzone St. Anna dient im Baubereich 1 der Erstellung von Bauten und Anlagen für Kliniken, Kuren, Schulen/Bildung, betreute Altersresidenz, Tourismus sowie für weitere Nutzungen im öffentlichen Interesse. Zulässig sind darüber hinaus ergänzende Erholungs- und Freizeitangebote und ambulante Dienste. Ergänzende Wohnnutzungen von nicht mehr als 35% sind zulässig.

Bauordnung der Gemeinde Unterägeri (Auszug)

DRUCKEN