§ 12/6 BODie Baubereiche gelten für oberirdische Bauten. Für Untergeschosse gelten die gesetzlichen Grenz- und Strassenabstände. Kleinbauten, welche im direkten Zusammenhang mit der Nutzung des Gebäudes stehen, wie beispielsweise Veloabstellanlagen, sind innerhalb des Baubereichs anzuordnen. Hingegen können Spielplätze inklusive deren Kleinbauten ausserhalb des Baubereichs angeordnet werden.