Bauzone Neuschellstrasse
Bedingungen bei
unterschrittenem
Grenzabstand

§ 11/4 BOWerden mit Bauprojekten, die dem Baubereichsplan entsprechen, der minimale Grenz- oder Gebäudeabstand der Regelbauweise unterschritten, ist eines der folgenden Merkmale zwingend:

a. Die Traufseite ist zum von der Unterschreitung betroffenen Grundstück hin ausgerichtet;

b. Auf ein Attikageschoss wird verzichtet;

c. Ein Attikageschoss zur den Grenz- oder Gebäudeabstand unterschreitenden Fassade ist von der Fassade mindestens 1.50 m zurückgesetzt.

Bauordnung der Gemeinde Unterägeri (Auszug)

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