Kernzone KC
Nutzweise

§ 9 BO1 Die Kernzone KC dient der Entwicklung und Erneuerung des Ortskerns.

2 Wohnen sowie nicht und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig.

3 Wohnnutzungen im Erdgeschoss sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gemeinderat kann Ausnahmen im Sinne von Hochparterre- oder Maisonettewohnungen bei strassenabgewandten Erdgeschossflächen sowie für preisgünstigen Wohnungsbau bewilligen.

Bauordnung der Gemeinde Unterägeri (Auszug)

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