§ 9 BO1 Die Kernzone KC dient der Entwicklung und Erneuerung des Ortskerns.
2 Wohnen sowie nicht und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig.
3 Wohnnutzungen im Erdgeschoss sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gemeinderat kann Ausnahmen im Sinne von Hochparterre- oder Maisonettewohnungen bei strassenabgewandten Erdgeschossflächen sowie für preisgünstigen Wohnungsbau bewilligen.