Kernzone KC
Grenzbau

§ 9/4 BOMit Zustimmung der angrenzenden Grundeigentümerschaft ist das Bauen auf die Grenze zulässig. Entlang der Strassenbaulinie und innerhalb der Baubereiche ist die geschlossene Bauweise unbeschränkt zulässig. Ohne Zusammenbau ist der reguläre Gebäudeabstand gemäss § 29 Absatz 1 VPBG (Wahrung des Gebäudeabstands) oder § 40 Absatz 1 BO (Reduktion des Gebäudeabstands) anzuwenden.

Bauordnung der Gemeinde Unterägeri (Auszug)

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