Kernzone KB
Nutzweise

§ 7 BO1 Die Kernzone KB dient der Erhaltung und Weiterentwicklung des traditionellen Dorfkerns. Sie dient Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben (inklusive Gastgewerbe) sowie dem Wohnen.

2 Nicht und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig.

3 Wohnnutzungen im Erdgeschoss sind lediglich der Strasse abgewandt oder in Form von Hochparterre- oder Maisonettewohnungen sowie mit Zustimmung des Gemeinderats zulässig. An der Kantons-, Oberdorf- und Höfnerstrasse sind sie gänzlich ausgeschlossen.

Bauordnung der Gemeinde Unterägeri (Auszug)

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