Kernzone KB
Einfriedungen
und Stützmauern
im Umschwung

§ 7/9 BOMauern und Einfriedungen zur Umgebungsgestaltung sind bis zu einer Höhe von 0.50 m zulässig; im Übrigen sind nur technisch bedingte Stützmauern gestattet.

Bauordnung der Gemeinde Unterägeri (Auszug)

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