Kernzone KA
Dachteile

§ 7/8 BODer Dachfirst soll in der Regel senkrecht oder parallel zur Strasse verlaufen. Dachaufbauten sind nur als Giebellukarne, Schleppgaube oder Dachflächenfenster zugelassen. Balkone dürfen die Fassade nicht überragen.

Bauordnung der Gemeinde Unterägeri (Auszug)

DRUCKEN