Kernzone KA
Bewilligungsvorbehalte

§ 7/6 BODer Gemeinderat kann den Abbruch und Neubau bewilligen, wenn das bestehende Gebäude für das Ortsbild unwichtig ist oder es unzumutbar ist, die Bausubstanz zu erhalten, und sich das Ersatzprojekt sehr gut in das schutzwürdige Ortsbild einordnet.

Bauordnung der Gemeinde Unterägeri (Auszug)

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