Wohnzone WA3
Nutzweise

§ 5 BO1 Die Wohnzone WA3 ist für Wohnzwecke, dem Wohnen vergleichbare Zwecke sowie für nicht und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt.

2 In der Wohnzone WA3 ist die Wohnnutzung in den Erdgeschossen grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gemeinderat kann Ausnahmen für Erschliessungsflächen für die Obergeschosse sowie preisgünstigen Wohnungsbau bei strassenabgewandten Flächen oder Flächenkompensationen von Gewerbeflächen in Obergeschossen bewilligen.

Bauordnung der Gemeinde Unterägeri (Auszug)

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