Wohnzone W1a
Gebäude

§ 4/4 BOFür Gebäude in der Wohnzone W1a ist die Einhaltung der Geschossigkeit gemäss Regelbauweise (1 Vollgeschoss) ein zentrales städtebauliches Anliegen.

Bauordnung der Gemeinde Unterägeri (Auszug)

DRUCKEN