Wohnzone W1a
Geschosshöhe
bei gewerblichen
Vollgeschossen

§ 3/3 BOIn der Wohnzone W1a ist die Anwendung der Maximalhöhe des am tiefsten gelegenen, gewerblich genutzten Vollgeschosses zur Festlegung der Summe der Geschosshöhen nicht zulässig.

Bauordnung der Gemeinde Unterägeri (Auszug)

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