Kernzone KC
Gesamthöhe bei
herausragendem
Untergeschoss

§ 3/2 BORagt das Untergeschoss über die Fassadenlinie hinaus und verfügt das Gebäude über ein gewerblich genutztes Vollgeschoss, so ist die maximal zulässige Gesamthöhe um das aus dem Boden ragende Mass des Untergeschosses zu reduzieren.

Bauordnung der Gemeinde Unterägeri (Auszug)

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