Abstract BOAnstelle der Regelbauweise kann der Gemeinderat das Bauen gemäss Baubereichsplan erlauben. Er erteilt die Zustimmung für die Baubereiche 5a-c nur gesamthaft. Für die Baubereiche 5a-c gilt:
Anzurechnende Geschossfläche 5a: max. 1'204 m2;
Anzurechnende Geschossfläche 5b: max. 2'242 m2;
Anzurechnende Geschossfläche 5c: max. 1'908 m2;
Vollgeschosse 5a: max. 4;
Vollgeschosse 5b: max. 5;
Vollgeschosse 5c: max. 5;
Attikageschosse 5a: max. 1;
Attikageschosse 5b: max. 1.