Abstract BOAnstelle der Regelbauweise kann der Gemeinderat das Bauen gemäss Baubereichsplan erlauben. Er erteilt die Zustimmung für die Baubereiche 4a-e nur gesamthaft. Für die Baubereiche 4a-e gilt:
Anzurechnende Geschossfläche 4a mit 4b: max. 1'200 m2;
Anzurechnende Geschossfläche 4c: max. 935 m2;
Anzurechnende Geschossfläche 4d: max. 950 m2;
Anzurechnende Geschossfläche 4e: max. 1'075 m2;
Vollgeschosse 4a: max. 5;
Vollgeschosse 4b: max. 1;
Vollgeschosse 4c: max. 4;
Vollgeschosse 4d: max. 3;
Vollgeschosse 4e: max. 3;
Attikageschosse 4d: max. 1;
Attikageschosse 4e: max. 1.