Abstract BOAnstelle der Regelbauweise kann der Gemeinderat das Bauen gemäss Baubereichsplan erlauben. Für den Baubereich 2 gilt:
Anzurechnende Geschossfläche: max. 992 m2;
Option für zusätzliche anzurechnende Geschossfläche im Untergeschoss: 148 m2;
Vollgeschosse: max. 4.