Abstract BOAnstelle der Regelbauweise kann der Gemeinderat das Bauen gemäss Baubereichsplan erlauben. Für den Baubereich 1 gilt:
Anzurechnende Geschossfläche: max. 2'008 m2;
Option für zusätzliche anzurechnende Geschossfläche im Untergeschoss: 302 m2;
Vollgeschosse: max. 4.