Landwirtschaftszone
Anwendung von
Artikel 24d RPG

§ 37a PBV1 Im Rahmen des Bundesrechts sind zulässig:

a. landwirtschaftsfremde Wohnnutzungen in landwirtschaftlichen Wohnbauten, die in ihrer Substanz erhalten sind (Artikel 24d Absatz 1 RPG);

b. die vollständige Zweckänderung von Bauten und Anlagen, die im kantonalen Inventar der geschützten Bauten und Objekte (KIGBO) aufgeführt sind (Artikel 24d Absatz 2 RPG).

2 Bewilligungen nach Absatz 1 dürfen nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen gemäss Artikel 24d Absatz 3 RPG kumulativ erfüllt sind.

Planungs- und Bauverordnung des Kantons Schwyz (Auszug)

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