Wohnzone W3
Bauliche Änderungen
an vorschriftswidrigen
Bauten und Anlagen

§ 72/2 PBGBestehende gewerbliche und industrielle Betriebe und Anlagen, die in einer nicht für sie bestimmten Bauzone liegen, dürfen bei Einhaltung der übrigen Bauvorschriften im Rahmen höchstens mässig störender Auswirkungen angemessen erweitert werden.

Planungs- und Baugesetz des Kantons Schwyz (Auszug)

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