Wohnzone W3
Grenzbaupflicht bei
geschlossener Bauweise

§ 64/2 PBGWo bereits Strassen und Plätze mit zusammenhängenden Häuserreihen bestehen, muss wieder an die Seitenmauer des Nachbargebäudes angebaut werden.

Planungs- und Baugesetz des Kantons Schwyz (Auszug)

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