Grenzabstand
Ungleiche Verteilung
des Grenzabstands

§ 62 PBGBei Einhaltung des Gebäudeabstands können die Grenzabstände durch einen Dienstbarkeitsvertrag unter den Grundeigentümern ungleich verteilt werden. Die Dienstbarkeit ist im Grundbuch einzutragen; sie kann nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde gelöscht werden.

2 Die ungleiche Verteilung des Grenzabstands ist auch gegenüber Nichtbauzonen zulässig.

Planungs- und Baugesetz des Kantons Schwyz (Auszug)

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