Gewässerraumzone
Anpassung des
Gewässerraums bei
Wasserbauprojekten

§ 44b KWRG1 Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte kann der Gewässerraum ausnahmsweise ohne vorgängiges Zonenplanverfahren den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die betroffenen Grundeigentümer sind vorgängig anzuhören.

2 Die Gemeinden berücksichtigen die Anpassung des Gewässerraums im Rahmen der nächstfolgenden Zonenplanrevision.

Wasserrechtsgesetz des Kantons Schwyz (Auszug)

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