§ 16a DSG1 Der Kanton richtet zur Erhaltung, Instandstellung und Pflege von Schutzobjekten Beiträge aus.
2 Die Höhe der Beiträge an die beitragsberechtigten Kosten entspricht 25% für alle Kategorien von Schutzobjekten sowie zusätzlich:
a. 15% für ein Objekt mit Schutzziel I;
b. 10% für ein Objekt mit Schutzziel II;
c. 5% für ein Objekt mit Schutzziel III.
3 Voraussetzung für den Erhalt von Kantonsbeiträgen ist die Aufnahme des Schutzobjektes ins kantonale Schutzinventar.