Schutzobjekte

§ 3 DSG1 Als Schutzobjekte der Denkmalpflege gelten Objekte, denen ein erheblicher kultureller, geschichtlicher, kunsthistorischer oder städtebaulicher Wert zukommt.

2 Schutzobjekte der Denkmalpflege können sein:

a. Ortsbilder;

b. Gebäudegruppen und Einzelbauten unter Einbezug ihrer Ausstattung und der für ihre Wirkung wesentlichen Umgebung.

Denkmalschutzgesetz des Kantons Schwyz (Auszug)

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