Art. 101 DZV
Vernetzungs­beitrag > Ver­fahren: Nach­weis
Bewirt­schafter und Bewirt­schafterinnen, die ein Gesuch für bestimmte Direkt­zahlungs­arten ein­reichen, haben gegen­über den Vollzugs­behörden nachzu­weisen, dass sie die Anforder­ungen der betref­fenden Direkt­zahlungs­arten, einschliess­lich jene des ÖLN, auf dem gesamten Betrieb er­füllen beziehungs­weise er­füllt haben.