Anh DZV
Auf­lagen > Projekt­weiter­führung
5.1 Vor Ablauf der acht­jährigen Projekt­dauer ist der Ziel­erreichungs­grad zu über­prüfen. Die defi­nierten Um­setzungs­ziele müssen für eine Weiter­führung des Projektes zu 80 Prozent er­reicht werden. In be­gründeten Fällen kann da­von abge­wichen werden.

5.2 Die Ziel­setzungen (Umsetzungs­ziele und Mass­nahmen) sind zu über­prüfen und anzu­passen. Der Projekt­bericht muss den Mindest­anforder­ungen an die Ver­netzung (Ziff. 2-4) ent­sprechen.