Anh DZV
Auf­lagen > Ausgangs­zustand
1.1 Ein abge­grenztes Gebiet muss definiert und auf einem Plan darge­stellt werden. Dieser muss den Ausgangs­zustand der einzelnen Lebens­räume auf­zeigen. Im Plan müssen minde­stens folgende Elemente aufge­führt werden:

a. Bio­diversitäts­förder­flächen, ein­schliess­lich der je­weiligen Qualitäts­stufe;

b. in den Inven­taren des Bundes und Kantons aufge­führte Objekte;

c. bedeutende ökolo­gische Lebens­räume inner­halb und ausser­halb der land­wirt­schaftli­chen Nutz­fläche;

d. Söm­merungs­gebiet, Wald, Grund­wasser­schutz­zonen, Bau­zonen.

1.2 Der Ausgangs­zustand muss be­schrieben werden.