Anh DZV Auflagen > Ausgangszustand |
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1.1 Ein abgegrenztes Gebiet muss definiert und auf einem Plan dargestellt werden. Dieser muss den Ausgangszustand der einzelnen Lebensräume aufzeigen. Im Plan müssen mindestens folgende Elemente aufgeführt werden: a. Biodiversitätsförderflächen, einschliesslich der jeweiligen Qualitätsstufe; b. in den Inventaren des Bundes und Kantons aufgeführte Objekte; c. bedeutende ökologische Lebensräume innerhalb und ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche; d. Sömmerungsgebiet, Wald, Grundwasserschutzzonen, Bauzonen. 1.2 Der Ausgangszustand muss beschrieben werden. |