§ 2 BASG
Objektschutz > Begriff
Schutz­würdig sind Bio­tope, die eine ausgleichende Funktion im Natur­haushalt erfüllen oder besonders günstige Voraussetzungen für seltene und bedrohte Lebens­gemeinschaften aufweisen, wie insbesondere Ufer­bereiche, Ried­gebiete und Moore, seltene Wald­gesellschaften, Hecken, Feld­gehölze, Trockenstein­mauern sowie Trocken­wiesen und -weiden.