§ 2 BASG Objektschutz > Begriff |
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Schutzwürdig sind Biotope, die eine ausgleichende Funktion im Naturhaushalt erfüllen oder besonders günstige Voraussetzungen für seltene und bedrohte Lebensgemeinschaften aufweisen, wie insbesondere Uferbereiche, Riedgebiete und Moore, seltene Waldgesellschaften, Hecken, Feldgehölze, Trockensteinmauern sowie Trockenwiesen und -weiden. |