§ 7 AbgV
Biotopschutz > Vertrag
Die Höhe und Berechnung der Bewirtschaftungs­beiträge sind Gegen­stand von verwaltungs­rechtlichen Verträgen zwischen der Grund­eigentümerin oder dem Grund­eigentümer und der Bewirt­schafterin oder dem Bewirt­schafter einer­seits so­wie dem zu­ständigen Departe­ment anderer­seits.