§ 7 AbgV Biotopschutz > Vertrag |
---|
Die Höhe und Berechnung der Bewirtschaftungsbeiträge sind Gegenstand von verwaltungsrechtlichen Verträgen zwischen der Grundeigentümerin oder dem Grundeigentümer und der Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter einerseits sowie dem zuständigen Departement andererseits. |