§ 6 AbgV
Pflege­beitrag > Gebiets­verzeichnis
Das zu­ständige Departe­ment er­stellt für die einzelnen Gebiete ein nach Gemeinden und Parzellen ge­ordnetes Verzeichnis, aus welchem folgende Informationen hervor­gehen:

- die Zonen­zuteilung,

- die Parzellen­grösse,

- die Bewirt­schafterin respektive der Bewirt­schafter,

- die Grund­eigentümerin respektive der Grund­eigentümer,

- die Bewirtschaftungs­erschwernisse,

- die natur­schützerischen Zusatz­leistungen,

- die Beitrags­höhe.