Art. 10 ZWG
Änderung alt­recht­licher Wohnungen > Alt­recht­liche Wohnungen
Eine alt­recht­liche Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist eine Wohnung, die am 11. März 2012 recht­mässig be­stand oder rechts­kräftig be­willigt war.