Art. 6 BauR Dachgestaltung, Attikageschoss, Antennen, Reklamen, Sonnenkollektoren
1 Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Treppenhaus- und Lifteinbauten sind ansprechend zu gestalten. Sie sind bei Schrägdächern höchstens im Ausmass von einem Drittel der Fassadenlänge gestattet.

2 Attikageschosse über Flachdächern sind vom Schnittpunkt der Fassadenflucht mit der Dachhaut allseitig gegenüber dem obersten Vollgeschoss um 45 Grad zurückzuversetzen.

3 Die Errichtung von neuen und die umfangreiche Erweiterung von bestehenden Aussenantennen ist bewilligungspflichtig.

4 Reklamen aller Art, Firmenschilder, Leuchtschriften, Sonnenkollektoren, Aussenantennen und ähnliche technische Anlagen sind nur soweit gestattet, als sie durch Grösse, Form, Farbe, Aufmachung und Platzierung die bauliche Umgebung, das Strassen-, Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.

Attikageschoss, Art. 23 BauR
Dachgestaltung: Grafik, Anh 1 BauR
Fassadenlänge, Art. 27 BauR
Vollgeschoss, Art. 23 BauR