Art. 6 BauR Dachgestaltung, Attikageschoss, Antennen, Reklamen, Sonnenkollektoren |
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1 Dachaufbauten, Dacheinschnitte, Treppenhaus- und Lifteinbauten sind ansprechend zu gestalten. Sie sind bei Schrägdächern höchstens im Ausmass von einem Drittel der Fassadenlänge gestattet. 2 Attikageschosse über Flachdächern sind vom Schnittpunkt der Fassadenflucht mit der Dachhaut allseitig gegenüber dem obersten Vollgeschoss um 45 Grad zurückzuversetzen. 3 Die Errichtung von neuen und die umfangreiche Erweiterung von bestehenden Aussenantennen ist bewilligungspflichtig. 4 Reklamen aller Art, Firmenschilder, Leuchtschriften, Sonnenkollektoren, Aussenantennen und ähnliche technische Anlagen sind nur soweit gestattet, als sie durch Grösse, Form, Farbe, Aufmachung und Platzierung die bauliche Umgebung, das Strassen-, Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. |
Attikageschoss, Art. 23 BauR Dachgestaltung: Grafik, Anh 1 BauR Fassadenlänge, Art. 27 BauR Vollgeschoss, Art. 23 BauR |