§ 43 VPBG
Behindertengerechtes Bauen > Bauliche Mass­nahmen
Die Nor­men über das be­hin­der­ten­ge­rech­te Bau­en sind weg­lei­tend für die bau­li­chen An­for­der­un­gen an die Bau­ten und An­la­gen. Die Nor­men sind ver­hält­nis­ge­recht an­zu­wen­den.