§ 37a PBG Gemeindlicher Quartiergestaltungsplan > Erlass |
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1 Gemeindliche Quartiergestaltungspläne sind gemäss dem Verfahren der gemeindlichen Zonenplanung durch den Gemeinderat zu erlassen. 2 Die Beschwerdemöglichkeit gemäss § 41 entfällt. |
> Erlass, § 38 PBG |