8.2 IVHB Geschossflächenziffer |
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Die Geschossflächenziffer (GFZ) ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen (GF) zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Die Summe aller Geschossflächen besteht aus folgenden Komponenten: - Hauptnutzflächen HNF - Nebennutzflächen NNF - Verkehrsflächen VF - Konstruktionsflächen KF - Funktionsflächen FF Nicht angerechnet werden Flächen, deren lichte Höhe unter einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Mindestmass liegt. Geschossflächenziffer = Summe aller Geschossflächen geteilt durch anrechenbare Grundstücksfläche |
> Summe aller Geschossflächen, 8.2 IVHB > Anr. Grundstücksfläche, § 39 VPBG |