§ 102b EGZGB Vereinbarungen > Wiederherstellung |
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1 Bei Pflanzungen, die den Abstandsvorschriften widersprechen, kann die Eigentümerschaft des betroffenen Nachbargrundstücks die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verlangen, wobei auf die Vegetationsperiode Rücksicht zu nehmen ist. 2 Das Recht auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands besteht auch bei toten Einfriedungen, die keinen baurechtlichen Vorschriften unterliegen. |