Art. 13 BEP Sonderbauvorschriften > Erschliessung |
---|
1 Die Erschliessung für den Velo- und Fussverkehr erfolgt über die dargestellten Zufahrten. Sie ist so anzuordnen, dass eine komfortable Umsteigesituation zwischen Bus und Bahn sowie eine gute Anbindung an das Dorfzentrum Rotkreuz entsteht. 2 Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr und die Anlieferung erfolgt über die dargestellten Zufahrten MIV. 3 Die Zufahrt zu den Tiefgaragen, mit zugehöriger Infrastruktur (Überdachung und dergleichen), erfolgt in den dargestellten Bereichen «Ein- und Ausfahrt Tiefgarage zulässig». 4 Die Erschliessung der Tiefgarage des Baufeldes E muss durch das Baufeld D gewährleistet sein, sofern dies für die Erschliessung der Tiefgarage im Baufeld E erforderlich ist. 5 Der Busverkehr wird über die Dorfmattstrasse und über die Bahnhofstrasse geleitet. Zwischen den Baufeldern C und D ist der Bushof zu realisieren. |