§ 54 BO Bauordnung > Aufhebung |
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1 Die vor Inkrafttreten dieser Bauordnung rechtsgültige Bauordnung und Zonenplan werden aufgehoben. 2 Alle der Bauordnung widersprechenden gemeindlichen Erlasse werden aufgehoben. 3 Der Gemeinderat führt den Anhang 3 "Bebauungspläne" laufend nach. 4 Die heute rechtsgültigen Gesamtüberbauungspläne in Buonas behalten ihre Gültigkeit. |