§ 25 BO Bauzone mit speziellen Vorschriften: Park Oberrisch |
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Die Bauzone mit speziellen Vorschriften für Bauen (BsV1) im Park in Oberrisch sind für Wohnbauten bestimmt, die in parkartiger Umgebung zu realisieren sind. a) Es gelten die Grundmasse der Wohnzone 1 (W1) gemäss § 18 dieser Bauordnung. b) Bauten dürfen nur in den Baufeldern gemäss Anhang dieser Bauordnung erstellt werden. Im Rahmen von Arealüberbauungen können die Baufelder verschoben werden; überdies darf im Rahmen von Arealüberbauungen unter Einhaltung von guter architektonischer Qualität und parkähnlicher Umgebungsgestaltung, vom Grundsatz, dass pro Baufeld nur eine Hauptwohneinheit errichtet werden darf, abgewichen werden. Im Rahmen der Baubewilligung kann der Gemeinderat geringfügige Abweichungen zu den Baufeldern zulassen. |